Kirsch & Pabst Rennsteigmöbel GmbH
Handwerksbetriebe Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Herstellung und Vertrieb von Polstermöbeln und der Vertrieb von Möbelzubehör
Kirsch & Pabst Rennsteigmöbel GmbH
Brandweg 30
98724 Neuhaus am Rennweg
Telefon:
+49 3679 726586
www.polstermoebel-kirsch.de
Amtsgericht Meiningen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Thüringen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Steve Pabst
Veröffentlicht: 18.08.2024
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Kirsch & Pabst Rennsteigmöbel GmbH, Brandweg 30, 98724 Neuhaus am Rennweg, vertreten durch die Geschäftsführer Steve Pabst, Brandweg 30, 98724 Neuhaus am Rennweg und Janine Städtler, Köppleinstraße 31, 98724 Lauscha
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 511584
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Philipp Brück, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.08.2024 um 17:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Telefon: 0361 6588870, Telefax: 0361 65888729, Email: info@diligens-rechtsanwaelte.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben auf ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter benanntes Sonderkonto.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 15.08.2024
Insolvenzverwalter
Marcello Di Stefano
Rechtsanwalt
Magdeburger Allee 4
99086 Erfurt
Email: info@deligens-rechtsanwaelte.de
Web: deligens-rechtsanwaelte.de
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