Kalem GmbH

Handwerksbetriebe Baunebengewerbe Hausdienstleistungen

Betrieb eines Hausmeisterservices und Malermeisterbetrieb.

Kalem GmbH
Alaunbachweg 19 a
53229 Bonn
Telefon: +49 228 94738015
www.kalem-gmbh.de

Amtsgericht Bonn

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Igor Kalem

Veröffentlicht: 27.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.09.2024

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 45/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25263 eingetragenen Kalem GmbH, Alaunbachweg 19 a, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Kalem, Alaunbachweg 19 a, 53229 Bonn

Geschäftszweig: Betrieb eines Hausmeisterservices und Malermeisterbetrieb


ist am 24.09.2024, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 45/24
Amtsgericht Bonn, 24.09.2024

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