K+M Fenstertechnik GmbH & Co. KG

Handwerksbetriebe

K+M Fenstertechnik GmbH & Co. KG
Am Lehrsteinbruch 22
49479 Ibbenbüren

Amtsgericht Münster (Westfalen)

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Thomas Kamutzki

Veröffentlicht: 03.04.2024

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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 6/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7945 eingetragenen K+M Fenstertechnik GmbH & Co. KG, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13792 eingetragene K+M Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49477 Ibbenbüren, führungslos


wird das Rubrum im Eröffnungsbeschluss vom 22.03.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

Schuldnerin ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7945 eingetragene K+M Fenstertechnik GmbH & Co. KG, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13792 eingetragene K+M Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, führungslos.


Gründe

Der ursprünglich im Rubrum als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH - der K+M Verwaltungs GmbH - ausgewiesene Herr Thomas Kamutzki war nie Geschäftsführer der K+M Verwaltungs GmbH. Der ursprüngliche Geschäftsführer der K+M Verwaltungs GmbH, Herr Sven Mark, hat sein Amt als Geschäftsführer mit Wirkung zum 31.08.2023 niedergelegt. Ein neuer Geschäftsführer wurde nicht eingetragen.

Die Aufnahme von Herrn Kamutzki als Geschäftsführer der K+M Verwaltungs GmbH im Rubrum erfolgte versehentlich. Die GmbH war zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens führungslos.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.



77 IN 6/24
Amtsgericht Münster, 26.06.2024

Insolvenzverwalter

Stefan Dokters
Rechtsanwalt

bolwindokters Rechtsanwalts- und Steuerberaterpartnerschaft

Erzweg 2
48282 Emsdetten

Telefon: +49 2572 917270
Email: info@bolwindokters.de
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