Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH

Forschung & Bildung

Betrieb einer Bildungseinrichtung, insbesondere für junge Menschen.

Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH
Burg Hessenstein 1
34516 Vöhl
Telefon: +49 6455 699300
www.jugendburg-hessenstein.de

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Amtsgericht Korbach

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dr. Berthold Langenhorst

Veröffentlicht: 10.07.2024

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10 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Burg Hessenstein 1, 34516 Vöhl (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläfigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartmut Mitze, Jahnstr. 18, 35066 Frankenberg, Tel.: 06451/71919-22, Fax: 06451/71919-21 , bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 09.07.2024

Wirtschaftsgüter im Bereich Forschung & Bildung

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Forschung & Bildung.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.