JT Bau GmbH

Garten & Landschaftsbau

JT Bau GmbH
Mendelssohnstraße 51
60325 Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Jusuf Tufic

Veröffentlicht: 24.02.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 24.02.2024

810 IN 776/23 J-1-5 Am 09.02.2024 um 13:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren JT Bau GmbH, Mendelssohnstraße 51, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127992),
vertreten durch:
Jusuf Tufic, Eschersheimer Landstraße 185, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 54 61 93, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: [email protected]
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.05.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 20.05.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2024

Insolvenzverwalter

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