JEVENTO Entsorgungs- und Umweltmanagement GmbH

Energie & Umwelt

Die Abfallberatung, die Bestandsaufnahme des Abfallwirtschaftsstatus, die Entwicklung von Entsorgungskonzepten, die Beratung zu Wertstoffkreisläufen und dem Abfallmanagement, die Durchführung von internen Audits zur Vorbereitung der Überwachungsprüfung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung, das Handeln und Makeln mit Wert- und Rohstoffen, die Gestellung externer Beauftragter (Abfallbeauftragter) in diesen Bereichen, das Beliefern mit Sägewerksnebenprodukten sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Haushaltsauflösungen und Räumungen und Dienstleistungen im Bereich Haus und Garten (Gartenpflege, Hausmeisterservice).

JEVENTO Entsorgungs- und Umweltmanagement GmbH
Bäckerstr. 6
21244 Buchholz
Telefon: +49 4181 92848-10
www.jevento.de

Amtsgericht Tostedt

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 01.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.01.2025

22 IN 178/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JEVENTO Entsorgungs- und Umweltmanagement GmbH, Bäckerstraße 6, 21244 Buchholz in der Nordheide (AG Tostedt, HRB 210072), vertr. d.: Sven Urban (Geschäftsführer), ist am 27.12.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, Tel.: 040/899560, Fax: 040/8995610, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 27.12.2024

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