IVM GmbH
Immobilien
Die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
IVM GmbH
Georg-Büchner-Str. 21
35392 Gießen
Telefon:
+49 6403 925062
Amtsgericht Gießen
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 13.12.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.12.2024
Über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107), vertr. d.: Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
ist am 09.12.2024 um 12:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: [email protected] .
Insolvenzforderungen sind bis zum 21.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.03.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 09.12.2024
Insolvenzverwalter
Robert Schiller
Rechtsanwalt
Lahnstr. 1
35398 Gießen
Email: [email protected]
Web: ra-schiller.de
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Baden-Württemberg -
Entwicklung und Bebauung, die Verwaltung, der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind. auch die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
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Verwalten von Immobilien, Beteiligungen an anderen Gesellschaften und anderen Finanzanlagen.
99869 Nessetal
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An- und Verkauf von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung, Vermittlung von und Handel mit Immobilien, insbesondere Sanierung, Umbau und Veräußerung, nicht jedoch Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung
Bad Reichenhall
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Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
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Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, die ihrerseits Immobilien verwalten.
63263 Neu-Isenburg
Hessen -
a) die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, b) die Vornahme von Hausverwaltungstätigkeiten in den Bereichen Mietverwaltung, Wohnungs- wie Sondereigentumsverwaltung, ferner die Abrechnung im Mieterstrommodell, sowie auch Wärme- und Stromlieferverträge nebst deren Abrechnung, c) der Erwerb von Grundstücken und deren Bebauung, die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung, d) die Entwicklung von Energiesparkonzepten für Immobilien und deren Umfeld, sowie die Vornahme von Effizienzprojekten, e) die energetische Aufwertung von Gebäuden für Dritte durch Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen, f) die Durchführung von Energiesparprojekten, sowie die energetische Aufwertung von Gebäuden, g) der Betrieb von Blockheizkraftwerken, Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom und Wärme, h) die Vermittlung von Immobiliardarlehen, einschließlich öffentlichen Förderkrediten und Krediten zur energetischen Sanierung, sowie von Verbraucherdarlehen.
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Das Erwerben, das Halten und Verwalten von Grundbesitz.
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