iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

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Königswinterer Str. 29
53227 Bonn
Telefon: +49 228 442718
www.iqfw-akademie.de

Amtsgericht Bonn

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 27.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.10.2024

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 229/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8816 eingetragenen iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Königswinterer Str. 29, 53227 Bonn, frühere Anschrift: Berghovener Str. 13 a, 53227 Bonn sowie Pfaffenweg 15, 53227 Bonn,, früherer Name: MN Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MN Sicherheit Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Königswinterer Str. 29, 53227 Bonn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neifer, Ernststr. 34, 53227 Bonn,




ist am 24.10.2024, um 14:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 229/24
Amtsgericht Bonn, 24.10.2024

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