IMP GmbH

Personaldienstleistung Industrie

Arbeitnehmerüberlassung und Ausführung, Projektierung und Planung von Industrieservice sowie Industriemontage sowie Übernahme von Projekt- und Bauleitungen im Bereich des Industrieservice und der Industriemontagen sowie Dienstleistungen in 3D-Messtechnik, vornehmlich im Bereich Automotive.

IMP GmbH
Turnhallenstraße 6
08412 Werdau
Telefon: +49 3761 4212500
www.impgmbh.eu

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Amtsgericht Chemnitz

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Manfred Peylo

Veröffentlicht: 01.09.2024

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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 1063/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMP GmbH, Turnhallenstraße 6, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28867
vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Peylo

ergeht am 30.08.2024 nachfolgende Entscheidung:




1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Arbeitnehmerüberlassung u.a.) wird am 30.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.




2. Zum Insolvenzverwalter wird


Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.10.2024 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.11.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Oliver Junghänel
Rechtsanwalt

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