Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH
Medizin & Pflege
Pflegedienstleistungen
Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH
Schenkenberger Str. 45 c
17291 Prenzlau
Telefon:
+49 3984 8348028
www.ihr-pflegepartner-um.de
Amtsgericht Neuruppin
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Tino Böhme
Veröffentlicht: 03.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 03.10.2024
Über das Vermögen der
Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12851 NP), Geschäftszweig: Pflegedienstleistungen, Schenkenberger Straße 45 c, 17291 Prenzlau, eingetragener Sitz: Prenzlau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Böhme, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Böhme
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Philipp Brück, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen - wird am 01.10.2024, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Eigenverwaltung ist angeordnet. Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270-285 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der Schuldner nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll er nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 20.11.2024 bei dem Sachwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Die Anmeldung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO für die Übermittlung anbieten (§§ 270 Abs. 1 i.V.m. 174 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen (§§ 270 Abs. 1 i.V.m. 174 Abs. 4 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 20. Dezember 2024, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin).
Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Sachwalters/Insolvenzverwalters (§§ 274, 57 InsO),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§§ 281 Abs. 3, 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§§ 270 Abs. 1, 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 278, 100, 101 InsO),
Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 270 Abs. 1, 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Beantragung der Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO),
eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§§ 270, 157 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 01.10.2024
15 IN 119/24
Insolvenzverwalter
Florian Linkert
Rechtsanwalt
Krausenstr. 41
10117 Berlin
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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Das Betreiben einer Plasmapherese-Station, insbesondere die Sicherung der Versorgung gemeinnütziger oder wirtschaftlicher Organisationen mit Plasma, Serum oder deren Derivaten sowie die Gewinnung von Plasma mittels Plasmapherese unter Zugrundlegung eines internationalen Standards zum Schutze der Spender sowie die Organisation und Durchführung von Eigenblutspenden.
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Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Bildung und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 27 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien, um seelische und soziale Beeinträchtigungen von Menschen zu überwinden und zu verhindern. Die Förderung der ihr anvertrauten, besonders geachteten Krippen-, Elementar- und Grundschulkinder. Diese sollen in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld gefördert, und zur Schaffung ihrer Sozialkompetenz angeregt werden. Dabei wird auf Mehrsprachigkeit und Nachhaltigkeit besonders geachtet. Die Gesellschaft verhält sich konfessionell und politisch neutral.
22453 Hamburg
Hamburg -
Der Handel aller Art, insbesondere der Onlinehandel, u. a. mit Artikeln für Menschen mit pflegerischem Bedarf, mit Ausnahme solcher Artikel, die einer Apotheken- oder Rezeptpflicht unterliegen oder solcher, die in den Anwendungsbereich der Hilfsmittelrichtlinie fallen und aufgrund einer Hilfsmittelverordnung zu beschaffen sind sowie das Erbringen der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. - Die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen Fahrten ausgeführt werden, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Taxifahrten werden nicht durchgeführt. - Die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen und -arbeiten wie Catering, Versorgungsdienstleistungen sowie sonstige Dienstleistungen.
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Verwaltung von Beteiligungen und Immobilienvermögen.
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Die Erbringung von präventiven und physiotherapeutischen Leistungen einschließlich rehabilitativer Leistungen.
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Ambulanter Pflegedienst.
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Entwicklung, Herstellung und Vertrieb optoelektronischer Komponenten und Systeme der Medizintechnik oder andere Branchen sowie diesem Zweck dienende Beratung und Verwaltung.
18233 Am Salzhaff
Mecklenburg-Vorpommern -
Ausübung der Heilkunde durch angestellte Ärzte und die Erbringung von ärztlichen Service-Leistungen, soweit dies im Rahmen der einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen möglich ist. Hierzu gehören namentlich: a) Bereitstellung von Time-Share-Therapieräumen für Gesundheitsberufe b) Time-Share-Personaldienste für Gesundheitsberufe c) Professioneller Verwaltungsservice für Gesundheitsberufe d) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung von Betrieben jeder Größe im In- und Ausland e) Ärztliche Betreuung von eigenen Patienten/ Kunden in Fitness- und Freizeitzentren f) Sportmedizienische Tests/ Trainingsbetreuung g) Tauch- und Flugmedizinische Untersuchung h) Betreuung von Fernreisenden (inkl. aller Impfungen), individuelle Zusammenstellung der Reiseapotheke i) Vermittlung ärztlicher Reisebetreuung zu Wasser und zu Land j) Moderation von Gesundheitsreisen (Therapietourismus) k) Medizinische Betreuung von Großveranstaltungen l) Organisation und Überwachung von Untersuchungen bei Verdacht auf Umweltbelastungen m) Beratung und strategische Planung bei biografisch einschneidenden geundheitlichen Veränderungen n) Vermittlung gutachterlicher Stellungnahmen o) Fortbildung für Ärzte und medizinische Berufe p) Handel und Vertrieb von Gesundheitsprodukten einschl. Ex- und Import sowie e-commerce q) Planung, Errichtung und Organisation von Wohnmodellen (>integriertes Wohnen) für Menschen jeden Lebensalters mit (potentiellem) Betreuungsbedarf. Die von der Gesellschaft angebotenen ärztlichen Leistungen müssen von angestellten Ärzten weisungsfrei erbracht werden.
89073 Ulm
Baden-Württemberg -
Ambulante Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen, insbesondere durch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII), des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär.
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