I.A. Stuckateurbetrieb UG (haftungsbeschränkt)

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Stuckateur-, Trockenbau- und Fliesenlegearbeiten.

I.A. Stuckateurbetrieb UG (haftungsbeschränkt)
Brunnenstraße 2
53498 Bad Breisig

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Halide Arapi

Veröffentlicht: 10.07.2024

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6 IN 63/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der I.A. Stuckateurbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Brunnenstraße 2, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 27510), vertr. d.: Halide Arapi, (Geschäftsführerin), ist am 9. Juli 2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Schlossstraße 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 2917501-0, Fax: 0261 2917501-9, E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 09.07.2024

Insolvenzverwalter

Frank Mößle
Dipl.-Kfm.

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