HTA Haustechnik und Ausbau GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

HTA Haustechnik und Ausbau GmbH
Gerhard-Ellrodt-Straße 24
04249 Leipzig
www.hta-leipzig.de

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Amtsgericht Leipzig

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frank Walther Pöhler

Veröffentlicht: 16.05.2024

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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 307/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HTA Haustechnik und Ausbau GmbH, Gerhard-Ellrodt-Straße 24, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14090
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Walther Pöhler

- wurde am 14.05.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Jacobstraße 25, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3928555 9 Telefon geschäftlich: 0341 3928555 0 Email geschäftlich: leipzig@feigl.biz

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.07.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Sebastian Morgner
Rechtsanwalt

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