Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Herstellung, der Vertrieb, die Montage und der Service von Industrietoranlagen, Tür- und Torantrieben, Schnelllauftore, Brandschutztore, Sektionaltore, Automatiktüren, Haustüren, PVC Pendeltüren, Streifenvorhänge, Dreh- und Schiebetore, Rolltore, Poller, Wartung und UVV-Prüfung, Antriebsriemen, Sonderkonstruktionen, Industrieausrüstungen für den privaten und gewerblichen Bereich. Die Gesellschaft ist zertifiziert nach ISO 9001:2015 Registrier-Nr. 01 100 2000121.

Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG
Saarbrücker Straße 116
66424 Homburg
Telefon: +49 6841 972840
www.hodel-toranlagen.de

Amtsgericht Saarbrücken

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Saarland

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Matthias Hodel

Veröffentlicht: 18.09.2024

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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 47/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10560 eingetragenen Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG, Saarbrücker Straße 116, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 17377 eingetragene Hodel Geschäftsführungs-GmbH GmbH, Saarbrücker Straße 116, 66424 Homburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Hodel, ist am 16.09.2024, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

111 IN 47/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.09.2024

Insolvenzverwalter

Matthias Bayer
Rechtsanwalt

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.