HKF Elektrofachmarkt GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Groß- und Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik, Elektrogeräten aus den Bereichen Haushaltsgroß- und -kleingeräte, Haushaltswaren, digitalen Unterhaltungsmedien, Foto-Optikprodukten, Schreib- und Spielwaren, Dekorationsartikeln, Heimwerker- und Gartengeräten, Telekommunikationstechnik, IT-Produkten, Musikinstrumenten, Sport- und Fitnessgeräten, Leuchtmitteln und Möbeln über Internet und Ladengeschäfte
HKF Elektrofachmarkt GmbH
Emilienstr. 26
09113 Chemnitz
Telefon:
+49 371 85794965
www.heisskaltfun.com
Amtsgericht Chemnitz
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Sven Klemann
Veröffentlicht: 16.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 16.08.2024
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertr. d. d. GF Sven Klemann Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
ergeht am 23.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 23.10.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Heiko Schaefer
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26758721
Telefax: 0371 26758729
Email geschäftlich: [email protected]
Website: www.bbl-law.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 12.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.01.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 01.07.2024 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.
Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig.
Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.
Insolvenzverwalter
Heiko Schaefer
Rechtsanwalt
Reichsstr. 46
9112 Chemnitz
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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