HERRLICH GmbH

Sport & Freizeit

Betreiben eines Sport- und Gesundheitsstudios, Fitnesstraining, Dienstleistungen eines Physio-, Rehabilitations- und Sporttherapeuten, Handel mit Sportbedarf, Design und Vertrieb von Sport- und Freizeitbekleidung.

HERRLICH GmbH
Südstraße 3
01869 Ohorn
www.herrlich-sports.de

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Amtsgericht Dresden

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dana Herrlich

Veröffentlicht: 04.09.2024

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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1016/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HERRLICH GmbH, Südstraße 3, 01869 Ohorn, Amtsgericht Dresden , HRB 32235
vertreten durch die Geschäftsführerin Dana Herrlich

- wurde am 01.09.2024 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Eigenverwaltung wurde angeordnet.

Sachwalter ist:

Rechtsanwalt Jörg Spies, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich: office@spies-restrukturierung.de Telefax: 0351 89678081 Telefon geschäftlich: 0351 89678080

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.10.2024 bei dem Sachwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).



Der Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 25.11.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 25.11.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.




Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.