Heaven's Gaarden UG (haftungsbeschränkt)

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Der Gastronomiebetrieb eines Cafés nach dänischem Konzept des Heaven's Gaarden in Kopenhagen, die Herstellung von eigenen Lebensmitteln und Produkten sowie Catering.

Heaven's Gaarden UG (haftungsbeschränkt)
Eppendorfer Landstr. 96
20249 Hamburg

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 23.11.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 23.11.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 404/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183803 eingetragenen Heaven's Gaarden UG (haftungsbeschränkt), Eppendorfer Landstraße 96, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sarah Catherine Hanses und Herrn Terence Abankwah,

Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb eines Cafés nach dänischem Konzept des Heaven's Gaarden in Kopenhagen, die Herstellung von eigenen Lebensmitteln und Produkten sowie Catering.


ist am 20.11.2024, um 11:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 404/24
Amtsgericht Hamburg, 20.11.2024

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Hinweis
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