HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH
Stahl & Metall Maschinenbau Handwerksbetriebe
Der Maschinenbau sowie die Be- und Verarbeitung von Metallen, die Ausführung von Stahl- und Schweißarbeiten sowie artverwandte Tätigkeiten.
HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH
von-Ardennen-Straße 31
48703 Stadtlohn
Telefon:
+49 2564 9899863
www.hbb-stahl-schweisstechnik.de
Amtsgericht Münster (Westfalen)
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Alexander Helm und Herrn Michael Bauer
Veröffentlicht: 27.06.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.06.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Tembrinkstr. 2, 48683 Ahaus und Herrn Michael Bauer, Südring 75, 48703 Stadtlohn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn, Telefon: 02563/2083-0, Fax: 02563208321.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.10.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Übertragung des Geschäftsbetriebes im Ganzen im Wege der sanierenden Übertragung auf die HBK GmbH, von-Ardennen-Straße 31. 48703 Stadtlohn
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
81 IN 44/24
Amtsgericht Münster, 01.09.2024
Insolvenzverwalter
Tanja Kreimer
Rechtsanwältin
Grabenstr. 37
48703 Stadtlohn
Email: [email protected]
Web: ra-kreimer.de
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1) Durchführung von zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen sowie Leistungen der Prüfungs- und Schweißaufsicht. (2) Die Ausführung von Industriemontagen sowie der Schlossereitechnik und der Schweißarbeiten, insbesondere Arbeiten der Klasse 2562: Mechanik a.n.g. (3) Isolierung von Feuerfest-Anlagen, Feuerfest-Ausbruch, Feuerfest-Reinigung, Entschlackung von Feuerfest-Anlagen, Industriereinigung und Service, Planung und Projektierung von Industrieanlagen sowie Service und Reparatur, Vergabe derartiger Aufträge, Auftragsschweißarbeiten und Wartungsarbeiten an Industrieöfen.
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Ausführung sämtlicher Arbeiten gemäß dem Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks, einschließlich aller hiermit zusammenhängender Geschäfte. Weiterhin Handel mit Baustoffen und Werkzeugen sowie Vermittlung von handwerklichen und sonstigen Dienstleistungen.
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a) Fertigung lasergeschweißter Bauteile bzw. Baugruppen b) Industrievermessung mit mobiler 3D-Präzisionsmesstechnik einschließlich Messplanung und -auswertung c) Forschung und Entwicklung zu Problemen des Laserschweißens und der Industrievermessung d) Management von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
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Mecklenburg-Vorpommern -
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42551 Velbert
Nordrhein-Westfalen -
Durchführung von Elektroarbeiten und Montagearbeiten jeglicher Art, unter anderem die Installation von Stromspeichern und Energiesystemen, sowie alle damit im Zusammenhang zu erbringenden Beratungs- und Serviceleistungen, Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht nach dem KWG, KAGB und nach der GewO.
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Maschinenbaubetrieb; hauptsächlich werden Lohnarbeiten für größere Maschinenfabriken im "CNC"-Bereich ausgeführt.
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Nordrhein-Westfalen -
Lieferung und Montage von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Wärmepumpen-, Solar-, Schwimm-, Anlagen- und Spenglerarbeiten und Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
67547 Worms
Rheinland-Pfalz -
a) die Ausführung von Wandverkleidungen, Bedachungs-, Abdichtungs-, Zimmerer- sowie Holzbauarbeiten b) die Lieferung von, der Handel mit und die Montage von Trapezblechen und Sandwichelementen für industriellen Hallenbau c) die Lieferung, Herstellung und Montage von Holznagelbindern für industrielle und gewerbliche Bauten d) Restaurierungen von Gebäuden, welche unter Denkmalschutz stehen e) Bausanierungen: - die Bekämpfung von tierischen und pflanzlichen Holzschädlingen - Schutz gegen Mauersalze und Feuchtigkeiten
66333 Völklingen
Saarland -
Ausführung von Elektroinstallationen sowie der Vertrieb/Onlinehandel mit Elektronikartikeln.
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