Haas + Sohn Ofentechnik GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Haas + Sohn Ofentechnik GmbH
Zur Dornheck 8
35764 Sinn
www.haassohn.com

Amtsgericht Wetzlar

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Martin Schubert

Veröffentlicht: 11.05.2024

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Korrigierte Veröffentlichung:
3 IN 54/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.05.2024 berichtigt worden.

Statt HRB 4181 muss es richtig heißen: HRB 4183

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar oder dem Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg a. d. Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 16.07.2024

Insolvenzverwalter

Frank Mößle
Dipl.-Kfm.

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