Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG
Baunebengewerbe Handwerksbetriebe
Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG
Friedenstr. 143
42699 Solingen
Amtsgericht Wuppertal
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Michael Kroll-Grimm
Veröffentlicht: 28.02.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 28.02.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27532 eingetragene Grimm Management GmbH, Friedenstraße 143, 42699 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kroll-Grimm, Friedenstr. 143, 42699 Solingen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2024, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A246 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 44/24
Wuppertal, 01.04.2024
Insolvenzverwalter
Sandra Krämer
Rechtsanwältin
Gottschalk · Wojtys · Wiesner Rechtsanwälte Notar Insolvenzverwalter GbR
Blumenstr. 37
42549 Velbert
Email: [email protected]
Web: gowowi.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Montage, Handel, Kauf und Verkauf von Solaranlagen |
85540 Haar
Bayern -
Ausführung sämtlicher Arbeiten gemäß dem Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks
45468 Mülheim
Nordrhein-Westfalen -
Durchführung von Elektroarbeiten und Montagearbeiten jeglicher Art, unter anderem die Installation von Stromspeichern und Energiesystemen, sowie alle damit im Zusammenhang zu erbringenden Beratungs- und Serviceleistungen, Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen.
04279 Leipzig
Sachsen -
Hoch- und Tiefbau, Fassadenarbeiten, Abbrucharbeiten.
67547 Worms
Rheinland-Pfalz -
Lieferung und Montage von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Wärmepumpen-, Solar-, Schwimm-, Anlagen- und Spenglerarbeiten und Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
67547 Worms
Rheinland-Pfalz -
a) die Ausführung von Wandverkleidungen, Bedachungs-, Abdichtungs-, Zimmerer- sowie Holzbauarbeiten b) die Lieferung von, der Handel mit und die Montage von Trapezblechen und Sandwichelementen für industriellen Hallenbau c) die Lieferung, Herstellung und Montage von Holznagelbindern für industrielle und gewerbliche Bauten d) Restaurierungen von Gebäuden, welche unter Denkmalschutz stehen e) Bausanierungen: - die Bekämpfung von tierischen und pflanzlichen Holzschädlingen - Schutz gegen Mauersalze und Feuchtigkeiten
66333 Völklingen
Saarland -
Vermarktung, Vermittlung und Fachberatung sowie der Einzelhandel mit Treppen und Geländern.
46397 Bocholt
Nordrhein-Westfalen -
Ausführung von Elektroinstallationen sowie der Vertrieb/Onlinehandel mit Elektronikartikeln.
14199 Berlin
Berlin -
Der Vertrieb und der Verkauf von mobilen Wohneinheiten und Einrichtungsgegenständen, Trockenbau, Bautenschutz, Fließen und Schreinerarbeiten sowie der Handel mit Photovoltaikanlagen und Zubehör.
89134 Blaustein
Baden-Württemberg -
Gegenstand ist die Beratung, der Verkauf und die Montage von Produkten zur Erzeugung der erneuerbaren Energien
49811 Lingen
Niedersachsen
Zeige 1 - 10 von 1600 Ergebnissen
Seite 1 von 100
Wirtschaftsgüter im Bereich Baunebengewerbe, Handwerksbetriebe
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Baunebengewerbe, Handwerksbetriebe.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.