Goldwelt Juweliere & Uhrmacher GmbH & Co. KG
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Handel mit Schmuck, Edelsteinen, Uhren, Geschenkartikeln, Bijouteriewaren sowie deren Erzeugung.
Goldwelt Juweliere & Uhrmacher GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 1
94032 Passau
Telefon:
+49 851 7565891
www.goldwelt.com
Amtsgericht Passau
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 09.02.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 09.02.2025
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Goldwelt Juweliere & Uhrmacher GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 1, 94032 Passau, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stütz Marina und Stütz Ulrike und die persönlich haftende Gesellschafterin Goldwelt Juweliere & Uhrmacher Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRA 10848
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 07.02.2025 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer, Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf, Telefon: +49(991)3447678-0, Telefax: +49(991)3447678-25.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 07.02.2025
Insolvenzverwalter
Elisabeth Roggenhofer
Rechtsanwältin
Bahnhofstr. 57
94469 Deggendorf
Email: [email protected]
Web: kanzlei-roggenhofer.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen sowie Accessoires im In- und Ausland, Versandhandel, Verwaltungs- und Büroservice, Haus- und Objektverwaltung, Promotion und Werbeservice, Produkt- und Verkaufsschulung, Dekorationsservice, Beteiligung und Halten an bzw. von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.
01454 Radeberg
Sachsen -
Die Entwicklung von Individualsoftware und die Entwicklung von Software nach Auftrag von Dritten. ferner der Verkauf und die Verarbeitung von Lebensmitteln wie z.B. Stillkugeln, Energiebällchen, Gewürze oder Gewürzmischungen.
53557 Bad Hönningen
Rheinland-Pfalz -
- Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen; - E-Commerce-Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere im Bereich Textilien, Haushaltswaren, Sportzubehör; - Erbringung von Logistikdienstleistungen und digitalen Dienstleistungen.
97080 Würzburg
Bayern -
Der Betrieb einer Vinothek samt Ausschank und Bewirtung, die Durchführung von Veranstaltungen, die Vermietung von Räumen für Veranstaltungen, der Handel mit Wein, anderen Getränken, mit regionalen Produkten, sowie der Betrieb eines Restaurants.
76829 Landau
Rheinland-Pfalz -
Die Ausführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, die Erbringung von Dienstleistungen sowie Herstellung von Erzeugnissen im In- und Ausland im Bereich Heimtextilien, Raumausstattung, Wohnungseinrichtung und Innenausbau und ähnlichen Bereichen.
15834 Rangsdorf
Brandenburg -
Produktion von, Handel mit oder Vertrieb von Feinkost, Fleisch- und Wurstwaren im Groß- & Einzelhandel, als Fachgeschäft, in Ladenlokalen, als mobiler Handel, Imbiss, Bistro sowie Beteiligung an anderen Unternehmen.
02625 Bautzen
Sachsen -
Entwicklung, Produktion und Vertrieb (insbesondere ECommerce) von Textilien, Bekleidung, Gesundheitsprodukten und allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
10117 Berlin
Berlin -
Betrieb von Online-Plattformen sowie von Ladengeschäften, insbesondere für die Vermietung von und den Handel mit Konsum- und Investitionsgütern.
35580 Wetzlar
Hessen -
Einkaufsberatung für die Industrie und den Handel.
22846 Norderstedt
Schleswig-Holstein -
Gebrauchtwarenladen in Reutlingen
61231 Bad Nauheim
Hessen
Zeige 1 - 10 von 1590 Ergebnissen
Seite 1 von 114
Wirtschaftsgüter im Bereich Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.