GO Sushi & Delivery Berlin GmbH
Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
GO Sushi & Delivery Berlin GmbH
Lagerstraße 11
20354 Hamburg
Amtsgericht Hamburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Denny Herok
Veröffentlicht: 04.05.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.05.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, frühere Anschrift: Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.07.2024, um 16:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 94/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2024
Insolvenzverwalter
Sven-Holger Undritz
Rechtsanwalt
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Email: [email protected]
Web: whitecase.com
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-
Geschäftsgegenstand ist der Betrieb von gastronomischen Betrieben aller Art, sowie Anmietung, Vermietung, Verpachtung von Restaurants, Bars und gastronomischen Betrieben aller Art, auch deren An- und Verkauf.
30159 Hannover
Niedersachsen -
Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Brot und Backwaren sowie Konditorei- und Cafeartikeln.
47475 Kamp-Lintfort
Nordrhein-Westfalen -
Das Betreiben von Restaurants, das Catering, die Durchführung, Konzeption und die Organisation von Veranstaltungen aller Art, der Handel mit Gastronomie- und Eventbedarf, die Erzeugung und/oder der Vertrieb von Lebensmitteln und Getränken, die Beratung von Unternehmen der Gastronmie- und der Veranstaltungsbranche, der Betrieb von food trucks sowie das Betreiben von Beherbergungsbetrieben.
70736 Fellbach
Baden-Württemberg -
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art sowie alle im weitesten Sinne damit verbundenen Tätigkeiten.
31135 Hildesheim
Niedersachsen -
Gastronomiebetrieb und Handel
30827 Garbsen
Niedersachsen -
Betrieb und Leitung gastronomischer Betriebe.
46499 Hamminkeln
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb einer Shisha Bar.
73430 Aalen
Baden-Württemberg -
Die umfassende Planung, Konzeption und der Betrieb von Restaurants sowie die Durchführung damit verbundener Produktions-, Beratungs- und Dienstleistungsaufträge.
40233 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen der Gastronomiestrategie, Konzeptions-Vermarktung und Marketing.
40213 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Catering, Unternehmensberatung Gastronomie.
10623 Berlin
Berlin
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