GMS Gebäudemanagement und Service GmbH

Hausdienstleistungen

die Erbringung von sämtlichen Dienst- und Serviceleistungen für Eigentümer, Mieter und Nutzer. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Betrieb von Parkflächen und die Vermietung oder Verpachtung von gastronomischen Einrichtungen in den Immobilien inkl. Zuverfügungstellung von erforderlichen Betriebsvorrichtungen und Inventar.

GMS Gebäudemanagement und Service GmbH
Eschersheimer Landstraße 14
60322 Frankfurt
Telefon: +49 69 71475210

Amtsgericht Frankfurt am Main

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Aleksandra Marin

Veröffentlicht: 27.06.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.06.2024

810 IN 791/24 G: In dem Insolvenzverfahren GMS Gebäudemanagement und Service GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36774),
vertreten durch:
Aleksandra Marin, (Geschäftsführerin), wurde am 15.11.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: [email protected], Internet: www.pluta.net.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1264/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 791/24 G führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 15.11.2024

Insolvenzverwalter

Stephan Laubereau
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