Gaststätte Brauhaus Zwickau GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Das Betreiben einer Gaststätte sowie der Handel mit Waren. Gaststätte wurde zum 09.09.2024 geschlossen

Gaststätte Brauhaus Zwickau GmbH
Peter-Breuer-Str. 14
08056 Zwickau
Telefon: +49 375 3032032
www.brauhaus-zwickau.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Sebastian Scherk

Veröffentlicht: 29.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 29.08.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1636/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaststätte Brauhaus Zwickau GmbH, vertr. d. d. GF Peter-Breuer-Straße 12-20, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18595
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Scherk

ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung:




1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Gastronomie) wird am 01.11.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: [email protected]

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.01.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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