GastPro Gastronomiebetriebs GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

GastPro Gastronomiebetriebs GmbH
Hohenlohestraße 4-6
28209 Bremen

Amtsgericht Bremen

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Bremen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Johannes Ziegler

Veröffentlicht: 23.04.2024

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508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 19.04.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Geschäftsführers gestrichen ist. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.


Amtsgericht Bremen, 03.05.2024

Insolvenzverwalter

Caroline Stevens
Rechtsanwältin

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