GaLaBau Feind GmbH

Garten & Landschaftsbau Baunebengewerbe

Erbringung von Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus jeglicher Art, Gewässerunterhaltung, Baufeldberäumung, Herstellung, Unterhaltung und Reparatur von Straßennebenanlagen, Wurzelschutzfräsarbeiten, Vermietung von Spezialgeräten für vorgenannte Geschäftszwecke sowie die Herstellung von Rohstoffen für Biogas-, Biofilter- und Heizungsanlagen.

GaLaBau Feind GmbH
Mühlbergweg 2
15907 Lübben
Telefon: +49 3546 27730

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Amtsgericht Cottbus

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Norman Fruth

Veröffentlicht: 30.08.2024

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In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GaLaBau Feind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8991 CB), Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus jeglicher Art, Mühlbergweg 02, 15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf, eingetragener Sitz: Lübben (Spreewald), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Fruth, Forststraße 11, 14471 Potsdam,
ist heute, am 28.08.2024, um 11.23 Uhr Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft,
Otto-Nagel-Straße 4, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 303/24
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