Future Vision Capital GmbH
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Immobilien
Die eigene Vermögensverwaltung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermietung/Verpachtung und Untervermietung, ferner die Projektierung von Bauvorhaben und deren Durchführung sowie das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen. Der Handel mit mobilen und immobilen Gütern, sofern hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Der Handel mit Baustoffen. Der Im- und Export von Kraftfahrzeugen, Solar-/Photovoltaikanlagen sowie sämtlicher Güter, sofern hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Die Planungs- und Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet erneuerbarer Energien sowie die Durchführung von Projekten auf eigene Rechnung oder Rechnung Dritter und die Vermittlung von Baudienstleistungen.
Future Vision Capital GmbH
Christianstr. 160
24536 Neumünster
Telefon:
+49 4192 1542
www.hotel-freese.de
Amtsgericht Neumünster
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Schleswig-Holstein
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 16.01.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 16.01.2025
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Future Vision Capital GmbH, Christianstraße 160-164, 24536 Neumünster, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19789 KI
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.01.2025 um 14:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, Telefon: 040 36805-536, Telefax: 040 36805-368.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 08.01.2025
Insolvenzverwalter
Jan Kind
Rechtsanwalt
Am Sandtorkai 44
20457 Hamburg
Email: [email protected]
Web: hww.eu
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Projektierung, Planung und Verkauf von Immobilien.
75217 Birkenfeld
Baden-Württemberg -
Die Gründung, der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen jeder Art und Rechtsform sowie die Leitung von Unternehmen.
35394 Gießen
Hessen -
Entwicklung und Bebauung, die Verwaltung, der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind. auch die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
63452 Hanau
Hessen -
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien, Anteilen an geschlossenen Fonds sowie Finanzierungen. Die Gesellschaft erbringt die Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1a, 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der § 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Beratung von Existenzgründern und sonstigen Unternehmensberatungen.
20354 Hamburg
Hamburg -
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter und der Geschäftsführung
63937 Weilbach
Bayern -
Der Betrieb einer Plattform zur Vermittlung von Finanzinstrumenten an Anleger
20354 Hamburg
Hamburg -
Verwalten von Immobilien, Beteiligungen an anderen Gesellschaften und anderen Finanzanlagen.
99869 Nessetal
Thüringen -
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
08539 Mehltheuer
Sachsen -
An- und Verkauf von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung, Vermittlung von und Handel mit Immobilien, insbesondere Sanierung, Umbau und Veräußerung, nicht jedoch Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung
Bad Reichenhall
Bayern -
Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
63165 Mühlheim
Hessen
Zeige 1 - 10 von 1605 Ergebnissen
Seite 1 von 96
Wirtschaftsgüter im Bereich Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften, Immobilien
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften, Immobilien.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.