Future 11 Beteiligungs GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen sowie Accessoires im In- und Ausland, Versandhandel, Verwaltungs- und Büroservice, Haus- und Objektverwaltung, Promotion und Werbeservice, Produkt- und Verkaufsschulung, Dekorationsservice, Beteiligung und Halten an bzw. von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.
Future 11 Beteiligungs GmbH
Radeberger Landstr. 24
01454 Radeberg
Amtsgericht Dresden
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 21.02.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 21.02.2025
Aktenzeichen: 533/541 IN 1912/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future 11 Beteiligungs GmbH, Radeberger Landstraße 24, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 30194
vertreten durch den Geschäftsführer
- wurde am 18.02.2025 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner, Königsbrücker Straße 76, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 5634067 0 Telefax: 0351 5634067 19
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 16.05.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Insolvenzverwalter
Matthias Lechleitner
Rechtsanwalt
Königsbrücker Str. 76
01099 Dresden
Email: [email protected]
Web: slk-rechtsanwaelte.de
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01454 Radeberg
Sachsen -
Die Entwicklung von Individualsoftware und die Entwicklung von Software nach Auftrag von Dritten. ferner der Verkauf und die Verarbeitung von Lebensmitteln wie z.B. Stillkugeln, Energiebällchen, Gewürze oder Gewürzmischungen.
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Der Betrieb einer Vinothek samt Ausschank und Bewirtung, die Durchführung von Veranstaltungen, die Vermietung von Räumen für Veranstaltungen, der Handel mit Wein, anderen Getränken, mit regionalen Produkten, sowie der Betrieb eines Restaurants.
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Rheinland-Pfalz -
Die Ausführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, die Erbringung von Dienstleistungen sowie Herstellung von Erzeugnissen im In- und Ausland im Bereich Heimtextilien, Raumausstattung, Wohnungseinrichtung und Innenausbau und ähnlichen Bereichen.
15834 Rangsdorf
Brandenburg -
Produktion von, Handel mit oder Vertrieb von Feinkost, Fleisch- und Wurstwaren im Groß- & Einzelhandel, als Fachgeschäft, in Ladenlokalen, als mobiler Handel, Imbiss, Bistro sowie Beteiligung an anderen Unternehmen.
02625 Bautzen
Sachsen -
Entwicklung, Produktion und Vertrieb (insbesondere ECommerce) von Textilien, Bekleidung, Gesundheitsprodukten und allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
10117 Berlin
Berlin -
Betrieb von Online-Plattformen sowie von Ladengeschäften, insbesondere für die Vermietung von und den Handel mit Konsum- und Investitionsgütern.
35580 Wetzlar
Hessen -
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Schleswig-Holstein -
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