Freitag Straßenbau GmbH
Bauunternehmen
Straßenbau sowie in diesem Zusammenhang zu erbringende Leistung betreffend die Herstellung der ungebundenen Oberbauschichten, die Pflaster- bzw. Steinsetz- und Erdbauarbeiten, Asphaltarbeiten als auch der Bau der Straßenausstattung.
Freitag Straßenbau GmbH
Obergeorgswerder Deich 26
21109 Hamburg
Telefon:
+49 40 7966113
Amtsgericht Hamburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Oliver Wienholz
Veröffentlicht: 01.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.08.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152490 eingetragenen Freitag Straßenbau GmbH, Obergeorgswerder Deich 26, 21109 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Wienholz
Geschäftszweig: Straßenbau sowie in diesem Zusammenhang zu erbringende Leistung betr. die Herstellung der unghebundenen Oberschichten, die Pflaster- bzw. Steinsetz- und Erdbauarbeiten, Asphaltarbeiten u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerinsowie eines am 26.08.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67b IN 161/24 und 67b IN 197/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 26.11.2024, 11:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67b IN 161/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
Insolvenzverwalter
Ulrich Rosenkranz
Rechtsanwalt
Friesenweg 22
22763 Hamburg
Email: [email protected]
Web: brrs-rechtsanwaelte.de
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-
Ankauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vertrieb, Planung und Abwicklung von schlüsselfertigen und ausbaufähigen Gebäuden, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben - als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, - als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
93426 Roding
Bayern -
Vertrieb, Planung und Abwicklung von schlüsselfertigen und ausbaufähigen Gebäuden. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundbesitz zu erwerben und zu veräußern, zu bebauen oder sonst wie zu verwerten und alle sonstigen Tätigkeiten i.S.d. § 34 c GewO vorzunehmen.
93426 Roding
Bayern -
Bau von Wohn- und nicht Wohngebäuden sowie Rohbauarbeiten.
70771 Leinfelden-Echterdingen
Baden-Württemberg -
A) Die Weiterentwicklung und Verbesserung der modularen Baumethodik b) Das modulare Bauen und die industrielle Werksserienfertigung von Gebäuden im ln- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich lmmobilienprojektentwicklung im ln- und Ausland sowie an Technologieunternehmen, die im Zusammenhang mit TGA, Planung und Consulting stehen. c) Die Beteiligung an Beratungsunternehmen im Bereich modulares Bauen, Projektentwicklung, Stadtteilentwicklung, Gebäudemanagement, Asset und Portfoliomanagement. d) Die Beteiligung an Produktionsunternehmen im Bereich Gebäudeautomation, Gebäudeausrüstung, Holzbau, Modulbau und Fertigbauelemente, jeweils im ln- und Ausland e) Die Übernahme von Beratungsmandaten zum modularen und seriellen Bauen für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau- und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. f) Die Übernahme von Service Development Dienstleistungen, GU- und GÜ-Leistungen im Rahmen modularen und seriellen Bauens für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. g) Den Aufbau und Vertrieb einer Planungsplattform für modulares und serielles Bauen und der Lizenzierung dieses Geschäftsmodells für externe wie auch konzernverbundene Klienten.
71723 Großbottwar
Baden-Württemberg -
Die Planung und Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Industriebauten.
74254 Offenau
Baden-Württemberg -
Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen und Teileigentumseinheiten. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern.
14195 Berlin
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Abbrucharbeiten, Begrünung von Dächern, Akustik- und Trockenbauarbeiten, Schalungsarbeiten, Hinterlüftete Fassaden an industriell vorgefertigten Elementen, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice, Montage der Photovoltaikanlagen, Solartechnik und Solarthermie, Rohrleitungsbau im öffentlichen Bereich, Spachtelarbeiten, Eisenflechter, Bodenleger ohne Perkettverlegung, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Betonbohrer und Betonschneider, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen.
13405 Berlin
Berlin -
Rohbau und Betonarbeiten.
40822 Mettmann
Nordrhein-Westfalen -
Die Erbringung von Bauleistungen einschließlich aller dazugehörigen Arbeiten, insbesondere dem Fassadenbau.
40233 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Handel und Montage von Baustoffen und Bauteilen -Fliesen-, Platten und Mosaiksteinlegen -Erbringen von Baudienstleistungen -Renovierungen -Trockenbau -Estrich- und Trockenstricharbeiten -Vermietung von Maschinen und sonstigen Baugeräten.
89077 Ulm
Baden-Württemberg
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.