Food International GmbH

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Betrieb eines Reisebüros und Flughafentransfers als Serviceleistung, Beratung von Tabakgroß- und einzelhandel, Kiosken, Lotto-Toto, sowie Betrieb eines Lagers für Kioskbedarf, Handel mit Tabakwaren und - zubehör, Süßwaren, Getränken sowie Waren des täglichen Bedarfs

Food International GmbH
Arbeiterweg 25
08412 Werdau
Telefon: +49 2371 6589747
www.sprengerhandelsgmbh.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 07.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 07.11.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1407/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Food International GmbH, Arbeiterweg 25, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36626
vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Daniel ergeht am 04.11.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Lebensmittel- und Fleischhandel) wird am 04.11.2024 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Schenk
Äußere Plauensche Straße 7
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 2118570
Telefax: 0375 21185728
Email geschäftlich: [email protected]

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.02.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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