Fliegerviertel-Karree GmbH

Immobilien

Die Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen), der An- und Verkauf von Immibilien, Grundstücken und Bestandsimmobilien, Bauträgergesellschaftstätigkeiten (alle auszuführenden Handwerksaufträge werden an qualifizierte und autorisierte Nachunternehmer weitergegeben), Rohbau und Schlüsselfertigbau sowie der Kauf, die Entwicklung und die Steuerung von Immobilienprojekten in den Bereichen Neubau und Sanierung zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung durch Vermietung, Verwaltung oder Verkauf.

Fliegerviertel-Karree GmbH
Neustadter Str. 23
76829 Landau
Telefon: +49 6341 6814360
www.fliegerviertel-karree.de

Amtsgericht Landau in der Pfalz

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Fabian Schlink

Veröffentlicht: 22.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.09.2024

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss


3 IN 144/24
09.10.2024



In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Fliegerviertel-Karree GmbH, Neustadter Straße 23, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32101),
vertreten durch:
Fabian Schlink, Eckenerstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin,


wird der Beschluss vom 20.09.2024 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt:

1. Gem. § 270 b InSO wird die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die einstweilige
Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung entfällt.
2. Unverändert.
3. Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung i.S V § 266 a StGB
dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden.
4. Entfällt ersatzlos.
5-8. Unverändert
9. Entfällt ersatzlos.
10. Unverändert.

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 oder dem Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1490017515249-016440272 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

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