Farbert Lackierbedarf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Chemie, Kunststoffe, Farben Industrie Maschinenbau

Verkauf und Vertrieb von Farben, Lacken, Gasen und dem jeweiligen Zubehör und Zusatzbedarfsmitteln sowie der Verkauf von Maschinen im industriellen Bereich samt Zusatz und Bedarfsteilen.

Farbert Lackierbedarf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Günther Str. 42
44143 Dortmund
Telefon: +49 231 58693478
farbert.com

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Amtsgericht Dortmund

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Zahari Prodanov

Veröffentlicht: 18.09.2024

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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1027/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19252 eingetragenen Farbert Lackierbedarf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Günther Str. 42, 44143 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Farbert UG (haftungsbeschränkt), AG Dortmund, HRB 33371, Günther Str. 42, 44143 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zahari Prodanov ist am 10.09.2024, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 1027/24
Amtsgericht Dortmund, 10.09.2024

Insolvenzverwalter

Benjamin Thier
Rechtsanwalt

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