Eulenspiegel Verlagsgruppe Buchverlage GmbH
Druck & Verlag
Die Vornahme von Verlagsgeschäften a1ler Art, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb eigener Verlagserzeugnisse.
Eulenspiegel Verlagsgruppe Buchverlage GmbH
Märkisches Ufer 28
10179 Berlin
Telefon:
+49 30 2380910
www.eulenspiegel.com
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 22.06.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.06.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eulenspiegel Verlagsgruppe Buchverlage GmbH,
Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199170
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verlagswesen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.06.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 02.08.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.03.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.06.2024
Insolvenzverwalter
Joachim Voigt-Salus
Rechtsanwalt
Rankestr. 33
10789 Berlin
Email: [email protected]
Web: voigtsalus.de
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Geschäftsgegenstand ist die Beratung und die Entwicklung von Konzepten sowie die Erbringung von Serviceleistungen im Medienbereich. Schwerpunkt ist die Herstellung von Druckprodukten im Digital- und Offsetdruck, Werbesystemen und Werbetechnik.
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Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung von Druckereierzeugnissen jeder Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
31785 Hameln
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Offsetdruckerei, industrielle Weiterverarbeitung und Werbung, Herstellung von Prospekten und Broschüren für Touristik, Kataloge und Werbematerial für Versandhäuser, Verlage, Werbeagenturen und Industriebetriebe Das Unternehmen bietet über Druckvorbereitung, Repro, Druck und Verteilungslogistik die gesamte Leistungspalette der Herstellung von Drucksachen an.
75181 Pforzheim
Baden-Württemberg -
Offsetdruckerei, industrielle Weiterverarbeitung und Werbung, Herstellung von Prospekten und Broschüren für Touristik, Kataloge und Werbematerial für Versandhäuser, Verlage, Werbeagenturen und Industriebetriebe Das Unternehmen bietet über Druckvorbereitung, Repro, Druck und Verteilungslogistik die gesamte Leistungspalette der Herstellung von Drucksachen an.
75181 Pforzheim
Baden-Württemberg -
Herstellung von Druckereierzeugnissen aller Art im Offset- und Siebdruckverfahren; Spezialbereich ist der Foliendruck im UV-Offset und Siebdruck mit Printprodukten wie Schaufensterkleber jeder Art, Auto- und Geräteaufkleber, Kunststoffplakate und -schilder, Geschäftszeitenkleber, Overhead-Folien, Druckdias, Folienregister, Plastikkarten, Sicherheitsplaketten, Flaschenanhänger, Haftetiketten, Postkartenaufkleber, Fußbodenkleber, Drehscheiben, Dekor- und Hologrammfolien, Kalenderkarten, Lehrtafeln, Thekenmatten, Mouse-Pads, Aufstelldisplays, Lineale, Regalwerbemittel, Rubbeldrucke, Regalwerbemittel, Rubbeldrucke, Relief- und Leuchtfarbendrucker, kreative Veredelungen im UV-Offset und UV-Siebdruck mit Farben, Folien, Effekt- und Duftlacken;
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Der Handel und Vertrieb von Werbemitteln aller Art sowie die Übernahme von Vertretungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften mit vergleichbarem Zweck zu übernehmen.
63179 Obertshausen
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