Esprit Europe Services GmbH

Textilhandel und -produktion Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Import/Export

Einkauf und Verkauf von Produkten an die Gesellschaften und fremde Dritte sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen. Diese Tätigkeiten umfassen, sind aber nicht begrenzt auf, den Einkauf, die Kommunikation mit den Herstellern und Lieferanten, die Koordination der Produktion sowie das Transport- und Verkehrsmanagement, die Erledigung von Zollangelegenheiten, die Qualitätskontrolle und die Kommissionierung.

Esprit Europe Services GmbH
Esprit Allee 1
40882 Ratingen
Telefon: +49 2102 1230
www.esprit.com

Amtsgericht Düsseldorf

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler

Veröffentlicht: 03.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 03.08.2024

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 106/24


Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32901 eingetragenen Esprit Europe Services GmbH, Esprit Allee 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deloitte Legal., Dammtorstr. 12, 20354 Hamburg,
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Str. 4, 80335 München,

vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle,


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 11:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Dies gilt auch für nachrangige Forderungen (§ 39 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 16.05.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, diese vertreten durch die Erste Fachkraft Insolvenzgeld Andreas Hager, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf,

Land NRW, vertr. d. OFD NRW,vertr.d. Herrn RR Jens Hendrich undORRin Pia Grundmann, Albersloher Weg 250, 48155 Münster,

Ralf Schönbohm, als Vositzender des Gemeinschaftsbetriebsrats, Heerstraße 20, 45478 Mülheim an der Ruhr,

Corsina Europe GmbH, vertr. d. GF Frau Petra Steinheimer, Hauptstraße 80, 73540 Heubach und

FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, vetr. d. RA Reinhard Willemsen(Karlstraße 10-12, 80333 München), Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven.


Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 15.11.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 106/24
Düsseldorf, 01.08.2024

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