Erzgebirgsklinikum gGmbH
Medizin & Pflege
Entwicklung und Gestaltung einer umfassenden Gesundheits- und Sozialfürsorge für die Bürger des Erzgebirgskreises sowie insbesondere die Führung und der Betrieb von Krankenhäusern nach Maßgabe des Krankenhausplanes des Freistaates Sachsen und des in sonstigen einschlägigen Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages; Aufgabe des Klinikums ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfsleistungen Krankheiten, Leiden und Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, wobei die zu versorgenden Personen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden müssen
Erzgebirgsklinikum gGmbH
Chemnitzer Str. 15
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:
+49 3733 800
www.erzgebirgsklinikum.de
Amtsgericht Chemnitz
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 05.02.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 05.02.2025
Aktenzeichen: 205 IN 2144/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgsklinikum gGmbh, vertr. d. d. GF Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17200
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Koch
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Gesundheitswesen) wird am 01.02.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. jur. Lucas Flöther
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 03 71 44461 0
Telefax: 03 71 44461 11
Email geschäftlich: [email protected]
Website: www.floether-wissing.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 26.02.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 02.04.2025
10:00 Uhr
Sitzungssaal E.006, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
8. Bis zum Berichts- und Prüftermin wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Erzgebirgssparkasse
Große Kirchgasse 18
09456 Annaberg-Buchholz
|Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Chemnitz -
Agentur für Arbeit Chemnitz, vertr.d.d. Fr. Daniela Schmiedel
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
|ontron GmbH
vertr.d.d. GF Marc Müller
Sakrower Kirchweg 99
14089 Berlin
|Andrea Partzsch
Saydaer Straße 3
09526 Olbernhau
|Praximed Vertriebs GmbH
vertr.d.d. GF Fr. Nadine Flegel
Grünhainer Straße 2
08297 Zwönitz
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzverwalter
Lucas Flöther
Rechtsanwalt
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Email: [email protected]
Web: floether-wissing.de
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