EPU Bau GmbH

Baunebengewerbe Bauunternehmen

Erbringung und Vermittlung von Bauleistungen, insbesondere Hochbau, Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten, Trockenbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Rückbauarbeiten, Generalübernahme, Neubau, Altbausanierung, Garten- und Landschaftsbau, Montage von genormten Fertigteilen, Handel mit Baustoffen und Baumaterialien, Entsorgungsleistungen im Bereich Bauabfälle, Hausmeisterdienste, Winterdienst.

EPU Bau GmbH gesetzl. vertr. d. d. GF´in Liana-Maria Ivanov
Schulstr. 1
34246 Vellmar

Amtsgericht Kassel

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 17.01.2025

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 17.01.2025

666 IN 118/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EPU Bau GmbH gesetzl. vertr. d. d. GF´in Liana-Maria Ivanov, geb. am 11.05.1999, Schulstraße 1, 34246 Vellmar, vertr. d.: Liana-Maria Ivanov, Leipziger Straße 14, 37284 Waldkappel, (Geschäftsführerin), ist am 15.01.2025 um 08:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Kölnische Straße 69, 34117 Kassel, Tel.: 0561/71411, Fax: 0561/76666910, E-Mail: [email protected], Internet: www.krsh.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 15.01.2025

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