enverque GmbH
Medizin & Pflege
enverque GmbH
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2
10178 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 30.04.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 30.04.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
enverque GmbH,
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162187
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von/mit Produkten im Gesundheitswesen und verwandten Bereichen, genehmigungsfreie Dienst- und Beratungsleistungen einschliesslich Marketingleistungen aller Art
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.04.2024 um 18.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 11.06.2024, 12:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 10.09.2024, 12:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36e IN 3072/23 und 36e IN 2705/23, 36e IN 5838/23 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36e IN 3072/23 führt.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.05.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.04.2024
Insolvenzverwalter
Susanne Berner
Rechtsanwältin
Kurfürstendamm 67
10707 Berlin
Email: [email protected]
Web: berner-rechtsanwaelte.de
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Entwicklung und Gestaltung einer umfassenden Gesundheits- und Sozialfürsorge für die Bürger des Erzgebirgskreises sowie insbesondere die Führung und der Betrieb von Krankenhäusern nach Maßgabe des Krankenhausplanes des Freistaates Sachsen und des in sonstigen einschlägigen Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages; Aufgabe des Klinikums ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfsleistungen Krankheiten, Leiden und Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, wobei die zu versorgenden Personen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden müssen
09456 Annaberg-Buchholz
Sachsen -
Dienstleistungen im Gesundheitswesen und der Handel mit Gesundheitsprodukten.
08115 Lichtentanne
Sachsen -
Betrieb eines Studios für körperliche und geistige Ertüchtigung und Beratungstätigkeit auf diesem Feld. Die Durchführung von Gymnastik- und Aerobickursen, sowie allgemeiner Fitness- und Wellnesskurse, ferner Ernährungsberatung und Angebot von weiteren Wellnessanwendungen.
90489 Nürnberg
Bayern -
Dienstleistungen im Logistikgewerbe, von Güterkraftverkehr, Speditionsdienstleistungen und Frachtvermittlungsdienstleistungen; Verarbeitung von Kartonage- und Verpackungen; Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere An- und Verkauf von Elektroartikeln, Kartonage- und Verpackungsservice, Personaldienstleistungen, der Betrieb von Covid-Testzentren, der Betrieb von Arztpraxen, der Vertrieb von medizinischen Produkten
68165 Mannheim
Baden-Württemberg -
Die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Geräten, Technologien und Produktionsverfahren im medizinischen Bereich, insbesondere zur Behandlung von neurologischen Erkrankungen.
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb eines mobilen Pflegedienstes
97461 Hofheim
Bayern -
Entwicklung und Herstellung sowie Vertrieb von medizinischen, kunststofftechnischen und elektronischen Erzeugnissen und Software
19061 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern -
Die Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, inbesondere von Menschen mit Behinderungen, die Förderung gemeinnütziger Zwecke in Form der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung, die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten und Tageszentren für Menschen mit Behinderungen, den Aufbau und Betrieb ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen, den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zur Integration von Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen, die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten für alte Menschen, jugendliche Menschen, Kinder und Familien, die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und der Wiedereingliederung, die Errichtung und den Betrieb von Integrationsunternehmen, solange deren Errichtung und Betrieb die Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der Abgabenordnung darstellt.
39326 Wolmirstedt
Sachsen-Anhalt -
Entwicklung, Anwendung und Vertrieb von Software im medizinischen Bereich sowie Diagnostik von medizinischen Daten.
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
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Hinweis
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