Elektrofix24 GmbH

Handwerksbetriebe Baunebengewerbe

Elektroarbeiten aller Art insbesondere: - Elektroinstallationen oder Reparaturen von Gebäude- und Haustechnik für Alt- und Neubauten, Beleuchtungsanlagen, Lichtsteuerung, Stromverteiler, Motorsteuerung, Schaltschrankbau, Schutz vor Stromschlägen, Schutzvorrichtungen für Überstrom, sowie das Ersetzen von Kabeln, Steckdosen und/oder Lichtschaltern; - Entstörungsdienste bei Stromausfall, Kabelbrand oder Maschinenstörungen auch bei der Regelungstechnik, Verteilungs- und Schaltanlagen, Gebäudeleittechnik, Sicherheitstechnik und Steuerungsanlagen. - Durchführungen von Sicherheitsinspektionen bei Schaltsystemen und Schaltungen zum Schutz von Stromschlägen; - Anschlussarbeiten für Elektrogeräte, z.B. Herd- bzw. Ofenanschlüsse, Durchlauferhitzer, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Nachtstromspeicherheizungen, Lüftungen und andere elektrisch betriebenen Haushaltsgeräte. - Reparaturen für Gewerbebetriebe oder private Haushalte bei Kurzschluss, Fehlersuche, Wiederinbetriebnahme, Sicherungsfall, flackernde Lampen oder verschmorte Leitungen und Sicherungen. - Handel mit Elektroartikeln und Ersatzteilen .

Elektrofix24 GmbH
Bad Sodener Straße 5
65795 Hattersheim
Telefon: +49 6190 756160
www.elektrofix24.de

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Christian Kühn

Veröffentlicht: 04.08.2024

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810 IN 988/24 E-14-5 Am 09.09.2024 um 16:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Elektrofix24 GmbH, Bad Sodener Straße 5, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 126382),
vertreten durch:
Christian Kühn, Hattersheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.11.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2024

Insolvenzverwalter

Arno Wolf
Rechtsanwalt

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Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Handwerksbetriebe, Baunebengewerbe.

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.