Elektro Schmied GmbH

Handwerksbetriebe

Planung und Ausführung von Elektroinstallationen, Wartung und Reparaturen von Elektroanlagen, Planung und Einbau von Hauskommunikations-, Antennen- sowie Blitzschutzeinrichtungen und EDV-Netzwerken, Handel und Kundendienst mit Elektrogeräten, Planung und Einbau von Einbauküchen.

Elektro Schmied GmbH
Bahnhofstraße 11
61118 Bad Vilbel
Telefon: +49 6101 523700
www.elektro-schmied.de

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Günter Germann

Veröffentlicht: 10.07.2024

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810 IN 844/24 E-3-9 Am 03.09.2024 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Elektro Schmied GmbH, Bahnhofstraße 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 72066),
vertreten durch:
Günter Germann, Michelstadt, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 11.11.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 25.11.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.09.2024

Insolvenzverwalter

Petra Heidenfelder
Rechtsanwältin

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Hinweis
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