ECS Ems Construction Services GmbH

Personaldienstleistung

Die gewerbliche Personalüberlassung und Personalvermittlung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), des Weiteren die technische Beratung und die Vermittlung sowie Durchführung von Dienstleistungen aller Art im Bereich Schiffbau und Industrie (Montagearbeiten genormter Fertigteile, Schweiß-, Schleif-, Versiegelungs-, Sandstrahl, Fußboden- und Fliesenarbeiten, Raumausstattungsarbeiten, Wand- und Deckenverkleidungsarbeiten, lsolierungsarbeiten aller Art, Oberflächenbehandlung), Handel und Vertrieb von Schiffbauteilen aller Art sowie der Betrieb einer Autovermietung. Ferner darf die Gesellschaft alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres vorgenannten Hauptzwecks dienlich sind sowie Gerüstbau und Management von eigenen Immobilien betreiben.

ECS Ems Construction Services GmbH
Hauptkanal rechts 30
26871 Papenburg
Telefon: +49 4961 9959103
www.ecs-gmbh.info

Amtsgericht Meppen

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 10.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 10.01.2025

9 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ECS Ems Construction Services GmbH, Hauptkanal rechts 30, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 212086), vertr. d.: Ahmet Cig, 1. Südwieke 93, 26817 Rhauderfehn, (Geschäftsführer), sind die am 19.12.2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden, nachdem der Antrag auf Verfahrenseröffnung am 12.11.2024 abgewiesen worden war.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 07.01.2025

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

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