EBS-Elektrotechnik GmbH

Maschinenbau Handwerksbetriebe

Durchführung von CAD-Planungen, sowie Erbringung von Handwerkerarbeiten aller Art im Bereich der Elektroinstallation von Schwach- und Starkstromanlagen, der Beleuchtungstechnik, insbesondere Entwicklung, Planung, Montage und Vertrieb von Beleuchtungen, des vorbeugenden Brandschutzes, Planung, Fertigung und Vertrieb von Schaltschränken, Planung und Errichtung von EDV-Netzwerken, Planung und Errichtung von Kommunikationsanlagen, Planung, Fertigung und Montage von Regelungs- und Steuerungsbau sowie des Anlagenbaus. Es wird vorwiegend für öffentliche Auftraggeber gearbeitet.

EBS-Elektrotechnik GmbH
Industriestr. 1
57578 Elkenroth
Telefon: +49 2747 9121740
www.ebs-elektro-gmbh.de

Amtsgericht Betzdorf

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 12.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 12.02.2025

Erneute Veröffentlichtung.
Die Bezeichnung der Firma lautet richtig: EBS-Elektrotechnik GmbH

11 IN 10/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EBS-Elektrotechnik GmbH, Industriestraße 1, 57578 Elkenroth (AG Montabaur, HRB 20060), vertr. d.: Reinhold Schneider, Kirchen-Wingendorf, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2025 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 07.02.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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