DSG Der Solar Großhandel GmbH & Co. KG

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

DSG Der Solar Großhandel GmbH & Co. KG
Am Gut Sandfort 40a
49086 Osnabrück

Amtsgericht Osnabrück

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Yannick Persson

Veröffentlicht: 15.06.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 15.06.2024

38 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSG Der Solar Großhandel GmbH & Co. KG, Am Gut Sandfort 40a, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 208597), vertr. d.: 1. Yannick Persson, Karl-Arnold-Str. 62, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 14.08.2024 berichtigt worden.

Statt "vorläufiger Insolvenzverwalter" muss es richtig heißen: "Insolvenzverwalter"

Ferner muss es heißen "HRA 208597".

Als zusätzliche vertretungsbefugte Geschäftsführer müssen
"2. René Ohme, Heidebreede 5, 49504 Lotte, (Geschäftsführer)" sowie
"3. Philip Welzel, Am Gut Sandfort 40, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer)"
ergänzt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück oder dem Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 19.08.2024

Insolvenzverwalter

Peter Jacob
Rechtsanwalt

SchoofsPartner Rechtsanwälte und Notare

Kollegienwall 3.4
49074 Osnabrück

Telefon: +49 541 18170
Email: [email protected]
Web: schoofspartner.de
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