DS Service GmbH

Handwerksbetriebe

DS Service GmbH
Arnulfusstraße 15
56645 Nickenich

Amtsgericht Mayen

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Saeed Baker

Veröffentlicht: 08.06.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 08.06.2024

7 IN 41/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DS Service GmbH, Arnulfusstraße 15, 56645 Nickenich, DEUTSCHLAND (AG Koblenz, HRB 29380), vertr. d.: Saeed Baker, Kelterbaum 1, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.01.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 07.06.2024 sind am 16.01.2025 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 16.01.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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