Druckguss Eberhard Schlicht GmbH & Co. KG

Stahl & Metall

Druckguss Eberhard Schlicht GmbH & Co. KG
Sollingstraße 56
37603 Holzminden

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Amtsgericht: Amtsgericht Holzminden

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Karsten Jung

Veröffentlicht: 07.05.2024

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10 IN 18/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Druckguss Eberhard Schlicht GmbH & Co. KG, Sollingstraße 56, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 110330), vertr. d.: 1. Aktuell Druckguß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sollingstraße 56-60, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karsten Jung, Sollingstraße 56-60, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Römermann Rechtsanwälte AG, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 3266050, Fax: 0511 3266051 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Holzminden, 06.05.2024

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Insolvenzverwalter

Volker Römermann
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