Drei Punkte Rhein-Main GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Drei Punkte Rhein-Main GmbH
Im Kirschenwäldchen 71
60437 Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Eduardo Salvatore Lo Iacono

Veröffentlicht: 13.04.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.04.2024

810 IN 1422/23 D: In dem Insolvenzverfahren Drei Punkte Rhein-Main GmbH, Im Kirschenwäldchen 71, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77508),
vertreten durch:
Eduardo Salvatore Lo Iacono, (Geschäftsführer), wurde am 12.04.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: [email protected], Internet: www.wolf-collegen.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.


Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 12.04.2024

Insolvenzverwalter

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.