DK Brands GmbH

Werbung & Marketing

Entwicklung von Konsumgütern, insbesondere von Getränken, deren Vermarktung und der Vertrieb dieser sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Vertriebskonzepten, insbesondere für Produkte der Nahungsmittel und Getränkeindustrie sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.

DK Brands GmbH
Industriepark Nord 25 c
53567 Buchholz
Telefon: +49 2683 9664130
www.dk-brands.com

Amtsgericht Neuwied

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 26.01.2025

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 26.01.2025

21 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DK Brands GmbH, vertr. d. d. GF Konstantin Vedernikov, Industriepark Nord 25 c, 53567 Buchholz (AG Montabaur, HRB 25886), vertr. d.: Konstantin Vedernikov, Celsiusstraße 116, 53125 Bonn, (Geschäftsführer), ist am 24.01.2025 um 10:37 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Koblenzer Straße 65, 65556 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/596 00 0, Fax: 06431/596 00 99, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 24.01.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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