DIY Element System GmbH

Industrie

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Stettiner Straße 1
89616 Rottenacker
Telefon: +49 7393 55-0
www.diy-element-system.com

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Amtsgericht Ulm

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Baden-Württemberg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Karl Georg Koob

Veröffentlicht: 03.08.2024

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1 IN 196/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DIY Element System GmbH, Stettiner Straße 1, 89616 Rottenacker, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Georg Koob
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 726262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim, Gz.: 000314-24 - MPH/sOch
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Beschluss:

Der Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 01.08.2024 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Ziffer 8 wird aufgrund eines offensichtlichen Versehens ersatzlos gestrichen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.



Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 07.08.2024

Insolvenzverwalter

Georg Stemshorn
Rechtsanwalt

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