Die Spielerei UG (haftungsbeschränkt)
Forschung & Bildung
Der Betrieb einer privaten Kindertagesstätte.
Die Spielerei UG (haftungsbeschränkt)
Obere Waiblinger Str. 140
70374 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 01.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 01.11.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag
Die Spielerei UG (haftungsbeschränkt), Obere Waiblinger Straße 140, 70374 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Alessia Angela Borazio
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 793091
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Waldenmaier, Robert-Bosch-Straße 17/5, 73117 Wangen, Gz.: e094-7
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.10.2024 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Julia Braun
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 86040 824, Fax: 0711 86040 130
[email protected]
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf ihren Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Sie wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden der vorläufigen Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.10.2024
Insolvenzverwalter
Julia Braun
Stresemannstr. 79
70191 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: menoldbezler.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Durchführung von Bildungs- und Veranstaltungsangeboten.
02785 Olbersdorf
Sachsen -
Die Ausbildung im Gesundheitswesen, Coaching und Weiterbildung
50933 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Die qualifizierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für schwervermittelbare jugendliche und erwachsene Arbeitslose sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte, insbesondere aber Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), sowie für Empfänger von Leistungen nach SGB XII und Menschen mit Behinderungen im Sinne von SGB IX.
61250 Usingen
Hessen -
Die Erwachsenenbildung und Schulungen und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
24536 Neumünster
Schleswig-Holstein -
Die Entwicklung eines Medikaments gegen Autoimmunerkrankungen.
10719 Berlin
Berlin -
Unternehmensberatung, Seminare und Workshops, Mentoring Trainings- und Schulungen, Verkauf von Reisen, Büchern und Sachgegenständen in diesem Umfeld.
97783 Karsbach
Bayern -
Entwicklung, biotechnologische Herstellung und Vertrieb von Biomaterialien; Erbringung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen auf den Gebieten der Molekularbiologie und Biotechnologie in Form von Auftragsforschung und Verbundprojekten sowie Lizenzierung entsprechender Immaterialgüterrechte.
82152 Planegg
Bayern -
Ziel des Unternehmens ist es Körperbehinderten durch Anleitung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung einen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
74343 Sachsenheim
Baden-Württemberg -
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung zur uneingeschränkten Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in Schule, Ausbildung, Beruf und Kultur. Zweck der Gesellschaft ist darüberhinaus die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie und der Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Schaffung und Durchführung von Projekten, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen und so zu gegenseitiger Bereicherung und Wertschätzung führen, z. B. durch Tandem-Bildung, Gruppenangebote in den Bereichen Spiele, Theater, Musik und Kochen sowie Durchführen von Kulturwerkstätten, Ferienfreizeiten - Vorbeugende und helfende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Jugendhilfe und der Hilfen zur Erziehung - Qualifizierte Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Autismus in allen Bereichen der Bildung (Schule, Berufsschule, Hochschule), die aufgrund ihrer Behinderung eine persönliche Lernassistenz benötigen. Die Gesellschaft achtet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Förderung der Vielfalt, insbesondere der Inklusion in Schule und Freizeit.
25524 Itzehoe
Schleswig-Holstein -
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen und Bildungsprojekten jeglicher Art. Dazu gehört auch die Beratung und Betreuung von Unternehmen und Institutionen, insbesondere in den Bereichen Weiterbildung und Personal sowie die Personalbetreuung, Personalvermittlung, private Arbeitsvermittlung bzw. jedwede Tätigkeiten, die diesen förderlich sind. Dazu gehört die Unterstützung arbeitsloser und arbeitssuchender Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch individuelle und sachgerechte Betreuung und pädagogische Begleitung.
53177 Bonn
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 149 Ergebnissen
Seite 1 von 10
Wirtschaftsgüter im Bereich Forschung & Bildung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Forschung & Bildung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.