denovoMATRIX GmbH
Medizin & Pflege
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten für die lebenswissenschaftliche und pharmazeutische Forschung sowie die therapeutische und diagnostische Anwendung.
denovoMATRIX GmbH
Tatzberg 47
01307 Dresden
Telefon:
+49 351 85477890
www.denovomatrix.com
Amtsgericht Dresden
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 30.11.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 30.11.2024
Aktenzeichen: 533/548 IN 1793/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der denovoMATRIX GmbH, Am Tatzberg 47-49, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38154
vertreten durch den Geschäftsführer Dejan Husman
- wurde am 31.01.2025 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Stunz, Stübelallee 55, 01309 Dresden, Telefax: 0351 42881851 1 Telefon geschäftlich: 0351 41881851 0 Email geschäftlich: [email protected]
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 25.04.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzverwalter
Christian Stunz
Rechtsanwalt
Goethestr. 37
99096 Erfurt
Email: [email protected]
Web: justask.eu
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