Dawis IT GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

Projektarbeiten und Konstruktion von Glasfasernetzen (FTTH - Fiber to the Home); Tätigkeiten im Rahmen drahtgebundener Telekommunikation; Tätigkeiten im Rahmen drahtloser Telekommunikation ohne Satellitentelekommunikation; Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Telekommunikations- und Stromleitungen; Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Übertragungsleitungen und Verteilungsnetzen; Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau anderer Tiefbauanlagen.

Dawis IT GmbH
Wieckestr. 6
15230 Frankfurt
Telefon: +48 22 3509050
www.dawis-it.pl

Amtsgericht Frankfurt (Oder)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 14.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 14.02.2025

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 403/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma Dawis IT GmbH, Wieckestraße 6, 15230 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 12. Februar 2025 um 11.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden.

Rechtsanwalt Thomas Wulsten, Rudolf-Breitscheid-Straße 33, 14482 Potsdam wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Frankfurt (Oder), 12.2.2025

Insolvenzverwalter

Thomas Wulsten
Rechtsanwalt

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