Dan & Lorin Generalplanung GmbH

Architekten & Planungsbüros

Übernahme und Durchführung aller Architektenleistungen, einschließlich der Objektüberwachung und Baubetreuung sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Berufsfeld der Architekten.

Dan & Lorin Generalplanung GmbH
Lange Straße 35
60311 Frankfurt
Telefon: +49 69 71437063
www.danlorin.de

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Serge Lorin Schürer

Veröffentlicht: 01.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.08.2024

810 IN 1092/23 D: In dem Insolvenzverfahren Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117299),
vertreten durch:
Serge Lorin Schürer, Gaulsheimer Str. 7A, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), wurde am 30.07.2024 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

StB/WP Thomas Illy, PKF Fasselt Partnerschaft mbH, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 93 49 01 41 0, Fax: 069/ 93 49 01 44 0, E-Mail: [email protected], Internet: www.pkf-fasselt.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1252/23 und 810 IN 10/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1092/23 D führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.07.2024

Insolvenzverwalter

Thomas Illy
Dipl.-Oec.

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